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Bauvoranfrage
Allgemeine Informationen
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Ansprechpartner/in
Frau Engelbrecht (Samtgemeinden Apensen, Fredenbeck, Harsefeld, Nordkehdingen und Gemeinde Drochtersen)![]() | |
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B007 // EG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-6321 E-Mail: Bauordnungsamt@landkreis-stade.de | |
Frau Kappel (Samtgemeinden Oldendorf-Himmelpforten, Lühe, Horneburg und Gemeinde Jork)![]() | |
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B009 // EG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-6322 Telefax: 04141 12-6311 E-Mail: Bauordnungsamt@landkreis-stade.de |