Landkreis Stade

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Gewässerausbau

zuklappenAllgemeine Informationen

© Landkreis StadeFür die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer bedarf es einer wasserrechtlichen Genehmigung.

Das Herstellen von Beregnungsteichen oder Verfüllen von Gräben bedarf entweder einer wasserrechtlichen Genehmigung oder einer Baugenehmigung. Zur Erleichterung der Entscheidung, welche Genehmigung beantragt werden muss, dient das Merkblatt für die Herstellung, Beseitigung oder Umgestaltung von Gewässern.

Weitere wichtige Informationen finden Sie außerdem im Leitfaden „Wasserbau/Natur" für  Obstbaubetriebe im Landkreis Stade.

 


zuklappenAnsprechpartner/in
Wasserwirtschaft und KüstenschutzStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude C
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
Telefax: 04141 12-1025
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


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