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Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung
Allgemeine Informationen
Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.
- Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen,
- Art der Planung und Ausführung,
- Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde,
- Berichterstattung,
- abschließende Herrichtung der Grabungs- bzw. Fundstätte.
Ansprechpartner/in
| Planung, Klimaschutz und Kultur - Schloss | |
| Planung, Klimaschutz und KulturSchloss Agathenburg Hauptstraße 21684 Agathenburg Telefon: 04141 12 |
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