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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Meldung - Unfall
Allgemeine Informationen
Das Austreten wassergefährdender Stoffe wie Säuren oder Mineralöle in nicht unbedeutender Menge (ab 10 l), die aus Leitungen, Anlagen oder Fahrzeugen austreten und in den Boden, die Kanalisation oder in Gewässer gelangen können, muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die zuständige Stelle benötigt möglichst genaue Angaben über
- den Ort und Zeitpunkt des Vorfalls,
- die Art und Menge des wassergefährdenden Stoffes sowie
- die Art der befürchteten oder eingetretenen Gefährdung.
Ansprechpartner/in
Herr Ulf Rotzinger![]() | |
Amt / Bereich Umweltamt › Umweltamt: Abteilung Wasserwirtschaft Kreishaus Gebäude C, Zimmer C241 // 2. OG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-6647 Telefax: 04141 12-6613 E-Mail: Umweltamt.Wasserwirtschaft@landkreis-stade.de |