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Bauen und Wohnen - Vorbeugender Brandschutz
Allgemeine Informationen
Die Abteilung „vorbeugender Brandschutz“ bildet die Brandschutzdienststelle des Landkreises Stade. Die Aufgaben der Abteilung sind im Wesentlichen:
- Durchführung der hauptamtlichen Brandschau
- Erstellung von gutachtlichen Stellungnahmen in Baugenehmigungs- und Bauleitplanverfahren
Brandverhütungsschau
Gemäß § 27 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) ist der Landkreis Stade verpflichtet, Objekte und bauliche Anlagen von denen eine erhöhte Brandgefahr oder im Schadensfall eine besondere Umweltgefährdung oder eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen oder für erhebliche Sachwerte ausgeht, in regelmäßigen Abständen auf ihre Brandsicherheit zu prüfen. Hierzu hat der Landkreis hauptamtliche Brandschutzprüfer bestellt. Zu den zu überprüfenden baulichen Anlagen gehören insbesondere:
- Versammlungsstätten
- Schulen und Kindertagesstätten
- Verkaufsstätten
- Industriebetriebe
- Hotels, Heime
Stellungnahmen
Der vorbeugende Brandschutz ist sowohl bei der Aufstellung von Bauleitplänen (z.B. Bereitstellung von Löschwasser) als auch bei individuellen Bauvorhaben stets zu berücksichtigen. Im Zuge von Baugenehmigungsverfahren (insbesondere bei Sonderbauten i.S.v. § 2 Abs.5 Niedersächsischer Bauordnung (NBauO)) werden die Nachweise des Brandschutzes gemäß § 65 NBauO geprüft. Die von der Abteilung erstellten Stellungnahmen unterstützen die untere Bauaufsichtsbehörde bei der Beurteilung des jeweiligen Bauvorhabens.
Ansprechpartner/in
Herr Heinsohn (Brandschutzprüfer) | |
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B004 // EG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-6352 Telefax: 04141 12-6313 E-Mail: bsp@landkreis-stade.de | |
Herr Lewandowski (Brandschutzprüfer) | |
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B004 // EG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-6351 Telefax: 04141 12-6313 E-Mail: bsp@landkreis-stade.de |