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Planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben
Zweite Fallgruppe
Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Bauvorhaben der zweiten Fallgruppe ist als wichtigste Maßgabe die Umgebung des Vorhabens zu betrachten. Das beabsichtigte Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die vorhandene Eigenart der näheren Umgebung "einfügen".


