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Planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich
Außenbereich
Der Außenbereich soll im Grundsatz von der Bebauung freigehalten werden. Einzelne Vorhaben dürfen jedoch auch hier errichtet werden. Wichtigstes Beispiel für im Außenbereich zulässige Vorhaben sind Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe.


