Inhalt
Die Regionalplanung repräsentiert die Planungsebene zwischen der staatlichen Landesplanung und der kommunalen Bauleitplanung. Sie nimmt damit eine wichtige Vermittlerrolle zwischen den Zielen des Staates zur Landesentwicklung und den hoheitlich planenden Gemeinden ein. Mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm wird die anzustrebende räumliche und strukturelle Ordnung und Entwicklung eines Landes für einen Teilraum des Landes, den Planungsraum, konkretisiert.
Die städtebauliche Planung gehört nach dem Baugesetzbuch zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden. Bauleitpläne sind der das ganze Gemeindegebiet umfassende vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan.